BPO-Service

Ergänzend zu unserem SaaS-Service übernehmen wir auf Wunsch sämtliche operativen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes anfallen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Beantwortung von Rückfragen und Schulung der Lieferanten unserer Kunden
  • Erstellung und Nachverfolgung von Maßnahmenplänen
  • Umsetzung von Maßnahmen gemeinsam mit den Lieferanten, wie z. B. Durchführung von Audits
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Analyse von Meldungen, die über unseren Adverse Media Screening Service generiert wurden

Zusätzlich kann mh2-experts auch die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten übernehmen, was zu einer erheblichen Entlastung unserer Kunden führt und sicherstellt, dass alle Vorgaben des Gesetzes erfüllt werden.

Der BPO-Service umfasst die folgenden operativen Tätigkeiten:

Risiko-Management

  • Durchführen der jährlichen Risikoanalyse
  • Abwicklung weiterer, anlassbezogene Risikoanalysen
  • Identifikation und Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
  • Klärung von Rückfragen der Lieferanten

Maßnahmen-Management

  • Initiierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, zum Beispiel Fragebogenversand, Code of Conduct Prüfung, etc.
  • Erstellung von Maßnahmenplänen und Abstimmung mit dem Lieferanten
  • Nachverfolgung (sowohl per E-Mail als auch persönlich telefonisch) sowie lückenlose Dokumentation und Abschluss der Maßnahmen
  • Prüfung auf Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Validierung von Zertifikaten und sonstigen Dokumenten der Lieferanten
  • Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeiter und Lieferanten
  • Durchführung von Lieferantenbewertung und Audits

Beschwerdemanagement

  • Betrieb einer Beschwerdestelle, als Anlaufstelle für Beschwerden in Bezug zu internen oder externen Lieferanten
  • Entgegennahme, Bewertung und Dokumentation der eingehenden Beschwerden
  • Entwicklung spezifischer Aktionspläne zur Behebung festgestellter Verstöße
  • Nachverfolgung und Dokumentation der Beschwerden bis zu deren Abschluss

 

Prüfung auf negative Medienberichterstattung (Adverse Media Screening)

  • Tägliches Überwachen weltweiter Nachrichten
  • Selektion der Nachrichten, in denen die eigenen Lieferanten genannt werden
  • Prüfung der Nachrichten auf Relevanz, gegebenenfalls deren Nachverfolgung und Klärung
  • Dokumentation des Vorfalls bis zu dessen Abschluss

Dokumentation und Berichterstattung

  • Umfassende Dokumentation aller ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse
  • Monatliche Berichterstattung aller Aufgaben, zum Beispiel den Status der Maßnahmen und den aktuellen Stand der Risikolevel der Lieferanten
  • Anzahl der aktuellen Beschwerden
  • Erstellung des gesetzlich geforderten Berichts zur Veröffentlichung im Internet
  • Erstellung jährlicher Berichte zur Vorlage bei den zuständigen Behörden (BAFA-Report, Grundsatzerklärung)

Menschenrechtsbeauftragter

  • Zentraler Ansprechpartner, zum Beispiel für das BAFA und die Mitarbeiter des Unternehmens
  • Überwachen aller Maßnahmen und Verantwortung für die Einhaltung der Prozesse des Risiko- und des Beschwerdemanagements
  • Veranlassung von Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Erste Eskalationsinstanz für Beschwerden und Anfragen an Lieferanten, die nicht oder nicht ausreichend beantwortet wurden
  • Koordination der Veröffentlichung des BAFA-Reports und Einhaltung der Aufbewahrungsfristen

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