Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Groß-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden direkt den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterworfen. Auch Klein- und Mittelständische-Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind indirekt betroffen, da ihre Kunden von ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in gleichem Umfang erwarten.
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen zur Wahrung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer globalen Lieferketten zu verpflichten. Die Erfüllung der Vorgaben erfordert jedoch einen erheblichen Aufwand, den viele Unternehmen derzeit kaum bewältigen können.
Die Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen, wie z. B. umfangreicher Dokumentationspflichten, kann für Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes nach sich ziehen. Für kleinere, indirekt betroffene Unternehmen besteht das Risiko, wichtige Kunden zu verlieren.
Unternehmen sollten daher dringend handeln, um mögliche Bußgelder und Kundenverluste zu vermeiden.
Viele Unternehmen unterschätzen den erheblichen Aufwand, der mit der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes (LkSG) verbunden ist.
Eine einfache Risikoanalyse und das Versenden von Fragebögen an Lieferanten reichen bei Weitem nicht aus, um den umfassenden Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2024, wenn die verlängerte Frist für die Einreichung des BAFA-Berichts 2023 endet, werden viele Unternehmen feststellen, dass der tatsächliche Aufwand deutlich höher ist als ursprünglich erwartet.
Einige Unternehmen überschreiten andererseits das nötige Maß und versenden umfangreiche Fragebögen pauschal an alle ihre Lieferanten, was deren Aufwand unnötig erhöht. Entscheidend ist, die richtige Balance zu finden, um die Anforderungen möglichst effizient und zielgerichtet zu erfüllen.
Mit den Lösungen der mh2-experts GmbH haben Firmen die Sicherheit, alle Anforderungen erfüllt zu haben und profitieren von einem deutlich reduzierten Aufwand dank optimal auf die Anforderungen zugeschnittener Software (SaaS-Service) – oder sogar von einem vollständigen Wegfall des Mehraufwandes durch unseren umfassenden Outsourcing-Service (BPO-Service).
Ein möglichst effizientes und zielgerichtetes Abwickeln der Anforderungen des Gesetzes für ihre Kunden, dass ist das Ziel der mh2-experts.
Unsere Software-as-a-Service (SaaS) Lösung ist komplett auf die Erfüllung des Gesetzes zugeschnitten und ist dabei so konzipiert, dass möglichst viele Arbeitsschritte automatisiert erfolgen können und so den manuellen Aufwand reduzieren.
Unsere Business-Process-Outsourcing (BPO)-Lösung übernimmt sämtliche operativen Aufgaben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen notwendig sind, sodass unsere Kunden davon maximal entlastet werden.
Bei Fragen sind wir schnell, kompetent und persönlich für Sie da, ohne Warteschleifen oder automatisierte Bots. Stattdessen erwartet Sie echte, fachkundige Unterstützung, die wirklich weiterhilft.
Dr. Margarete Hetmanczyk, Managing Partner
Umfassende Unterstützung für die Erfüllung des Lieferkettengesetzes
Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Leistungen, um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Mit unserem umfassenden Service unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen.
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